Die aktuell gültige Assistenzhundeverordnung (AHundV) unterscheidet fünf verschiedene Arten von Assistenzhunden. Die Einteilung erfolgt jeweils anhand der Hilfsleistungen, die der Hund für seinen Menschen erbringt.

  1. Blindenführhund – hilft einem Menschen mit Einschränkungen des Sehvermögens bis zur kompletten Erblindung (wird von mir in der Regel nicht ausgebildet)
  2. Signalassistenzhund – hilft einem gehöhrlosen oder schwerhöhrigen Menschen
  3. Warn- und Anzeigehund – warnt vor dem Eintreten oder hilft während einem Anfall aufgrund stoffwechselbedingter, neurologische oder systemisch bedingter Beeinträchtigungen (Diabetes, Epilepsie, Flashbacks, Dissoziationen, etc.)
  4. PSB-Assistenzhund – hilft Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen (PTBS, Autismus-Spektrum, etc.)
  5. Mobilitätsassistenzhund/Assistenzhund für Lebenspraktische Fähigkeiten – hilft einem Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen

Mischtypen werden nach der Assistenzhundeart benannt, aus der die meisten Hilfsleistungen kommen.